Komm in unser Team der Schulen
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Die Arbeit in unseren Schulen
Der Neukirchener Erziehungsverein ist Schulträger von anerkannten privaten Förderschulen im Kreis Wesel. Der Förderschulverbund besteht aus den staatlich genehmigten privaten Ersatzschulen „Sonneck-Schule“, „Hans-Lenhard-Schule“ und „Wilhelmine-Bräm-Schule“. Diese Schulen sind Förderschulen für die Primarstufe und Sekundarstufe I.
Zusätzlich bieten alle Förderschulen ein intensivpädagogisches Beschulungsangebot im Rahmen von sogenannten Projektklassen. Hier arbeiten multiprofessionelle Teams, die aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zusammen, um individuelle Lernziele zu erreichen.
Zum Schulverbund gehört auch ein Grundschulbereich sowie die Heilpädagogisch-Therapeutischen-Tagesgruppen, die als teilstationäres Angebot konzipiert sind.
Ebenfalls gehört ein kleines Berufskolleg, Fachschule für Sozialpädagogik zu unserem Schulverbund.
Individuelle, bedürfnisorientierte Lernangebote und das Lernen in kleinen Gruppen sind für uns selbstverständlich.
Deine Einsatzmöglichkeiten in den Schulen:
Unsere schulspezifischen Benefits & feel-good Maßnahmen
Kleine Klassen
Team-Teaching mit anderen pädagogischen Fachkräfte
Gestaltungsspielräume für eigene Ideen
Unsere Schulen
Einblicke in die Arbeit an unseren Schulen
Ich arbeite gerne an der Sonneck-Schule, weil ich das Gefühl habe, dass hier Schüler*innen, die woanders aussortiert wurden, eine "zweite", "dritte", "vierte"... Chance bekommen. Die wertschätzende Haltung den Schüler*innen gegenüber führt im besten Fall zur Selbststärkung und zu (neuer) Lust auf Schule.
Unsere Standorte
Neukirchen-Vluyn, Moers, Hammnkeln
Unsere FAQ
Hier finden Sie die ersten Antworten auf mögliche Fragen.
Welche Qualifikation muss ich haben, um als Lehrer*in im Förderschulverbund arbeiten zu können?
Im Idealfall haben Sie Sonderpädagogik studiert und das 2. Staatsexamen bestanden. Aber auch mit einem Abschluss in einem anderen Lehramt oder mit einem Diplom-, Magister/Masterabschluss in einem unserer Unterrichtsfächer ist die Tätigkeit als Lehrer*in im Seiteneinstieg möglich. Alle anderen Abschlüsse, auch wenn nur das 1. Staatsexamen als Lehrer*in vorliegt, machen nur die Tätigkeit als pädagogische Unterrichtshilfe auf einer Lehrer*innenstelle möglich.
Kann ich verbeamtet werden?
Wer das 2. Staatsexamen als Sonderpädagog*in bestanden hat und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen entspricht (z.B. Alter, Gesundheit), kann im Förderschulverbund auf einer Planstelle eingestellt werden. Dies entspricht einer Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst. Nach einer 3-jährigen Probezeit mit bestandener Revision erhält man, wie im öffentlichen Schuldienst, die Planstelle auf Lebenszeit.
Kann ich auch mit einem anderen Lehramt als Sonderpädagogik als Lehrer*in im Förderschulverbund arbeiten?
Hat man das 2. Staatsexamen eines beliebigen Lehramtes bestanden, kann man über die berufsbegleitende VOBASOF-Ausbildung (18 Monate, inkl. Unterrichtspraktische Prüfung) das Lehramt für Sonderpädagogik im Seiteneinstieg erreichen. Dabei ist man mit einem befristeten Angestelltenvertrag schon im Förderschulverbund tätig und erhält 5 Stunden Ermäßigung während der Ausbildung. Nach bestandener Prüfung wird man als Sonderpädagogin entweder im Angestelltenverhältnis oder bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. Alter, Gesundheit) auch als Planstelleninhaber*in (beamtenähnlicher Status) nach Tarif bzw. Besoldungstabelle bezahlt und kann einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Kann ich mit einem Diplom-, Magister oder Masterabschluss als Lehrer*in arbeiten?
Hat man einen Diplom-, Magister, oder Masterabschluss von mindestens 7 Semestern in Verbindung mit zweijähriger Berufstätigkeit oder Kinderbetreuungszeit bzw. den Master of Education oder das 1. Staatsexamen für das Lehramt für Gymnasien oder Gesamtschulen, kann man über das sogenannte OBAS-Verfahren eine dauerhafte Unterrichtsgenehmigung und einen unbefristeten Vertrag als Lehrer*in im Förderschulverbund bekommen. Man arbeitet zunächst 24 Monate mit einem befristeten Vertrag und absolviert parallel das Referendariat. Nach bestandenem Examen wird man als Lehrer*in kann ein unbefristeter Vertrag, sogar als Planstelleninhaber/in (beamtenähnlicher Status) ausgestellt werden.
Kann ich als Erzieher*in / Sozialpädagog*in auf einer Lehrerstelle arbeiten?
Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen haben die Möglichkeit als pädagogische Unterrichtshilfen auf einer Lehrerstelle zu arbeiten. In wenigen Fällen werden Schulsozialarbeiter*innen eingestellt, die mit dieser Qualifikation refinanziert werden.
Was würde ich als Lehrer*in/pädagogische Unterrichtshilfe im Förderschulverbund verdienen?
Als Planstelleninhaber*in wird man nach A 13 eingruppiert.Im Angestelltenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem erworbenen (Hochschul-) Abschluss.Als pädagogische Unterrichtshilfe werden Erzieher*innen in TV-L EG 9 und Sozialpädagog*innen in TV-L EG 10 eingruppiert. Alle anderen Qualifikationen werden als pädagogische Unterrichtshilfe in EG 8 eingruppiert.Vordienstzeiten in unterrichtlicher Tätigkeit werden unter Umständen, höchstens jedoch bis Stufe 3, berücksichtigt, es sei denn, der Wechsel aus dem öffentlichen Schuldienst findet nahtlos statt, dann wird die Erfahrungsstufe mitgenommen.
Muss ich im öffentlichen Schuldienst kündigen?
Die Schulen des Förderschulverbundes sind private Ersatzschulen. Der Schulträger ist der Neukirchener Erziehungsverein, mit diesem wird auch der Arbeitsvertrag geschlossen. Es ist möglich, sich insgesamt für 5 Jahre im öffentlichen Schuldienst beurlauben zu lassen und im Förderschulverbund (auch im beamtenähnlichen Verhältnis auf einer Planstelle) tätig zu sein. Danach ist eine Kündigung im öffentlichen Schuldienst notwendig.
Kann ich wieder in den öffentlichen Schuldienst zurück wechseln?
Innerhalb der Beurlaubung bzw. anschließend ist ein Wechsel in den öffentlichen Schuldienst nahtlos möglich. Auch wenn man gekündigt hat, ist ein Wechsel zurück in den öffentlichen Schuldienst wieder möglich. Evtl. ist dann eine erneute Gesundheitsprüfung und eine neue Revision nötig, um wieder in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Zu beachten ist hier dann auch das Alter bis zu dem eine Verbeamtung möglich ist.
Das sagen unsere Mitarbeitenden
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Wir leben nach unserem Leitspruch
"Das Leben ist bunt, die Arbeit bei uns auch" und begegnen uns gegenseitig mit Respekt und Wertschätzung.
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Nähere Informationen zur Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (w/m/d) findest du hier.